Lindi frá Malborgh

NL2001100115 Garant für klasse Reitpferde: Lindis Nachkommen begeistern uns durch die Bank mit hervorragenden Schritt und ihrem tollen Charakter, aber auch mit viel Ausstrahlung in Tölt und Pass.
Lindi selber wurde auf der FIZO mit 8,23 (9 für Spirit, 8,39 für Reiteigenschaften) bewertet. Auf der WM 2007 verbesserte Lindi seine Passnote auf 9,00.

Sein Sohn Rökkvi vom Lindenhof wurde 2011 Körungssieger des Westfälischen Pferdestammbuchs.

Lindi deckt an der Hand, Termine auf Anfrage.

 

Lindis Nachkommen:

DE2019141634- Liður vom Lindenhof 8,18

DE2019141639-Kandis von Fes 8,13

Glotti vom Lindenhof 8,16  (Jungpferdematerialprüfung)

Listi vom Lindenhof 8,25

Rökkvi vom Lindenhof 08,22 (Jungpferdematerialprüfung)

Smári vom Lindenhof

 

Infobox

FEIF ID:
NL2001100115
Rasse:
Islandpferd
Geschlecht:
Hengst
Farbe:
Schimmel/Unbekannt
Geboren:
2001: 
Niederlande
Vater:
Týr vom Rappenhof
Mutter:
Linda frá Kálfholti
Anmeldegebühr:
300 €
Trächtigkeitsgebühr:
700€
Deckbedingungen:
Deckt an der Hand auf unserem Gestüt

FIZO Beurteilung

Exterieur

  • Kopf: 7.50
  • Hals: 8.00
  • Rücken: 8.00
  • Proportionen: 8.00
  • Gliedmaßen: 8.50
  • Stellung: 7.00
  • Hufe: 8.00
  • Mähne: 8.50

Reiteigenschaften

  • Tölt: 8.00
  • Trab: 8.50
  • Pass: 8.50
  • Galopp: 8.00
  • Charakter: 9.00
  • Form: 8.50
  • Schritt: 6.50
  • Langsamer Tölt: 7.50
  • Langsamer Galopp: 5.00

Gesamtbewertung

  • Gesamt Exterieur: 7.98
  • Gesamt Reiteigenschaften: 8.39
  • Gesamt: 8.23

Allgemeine Gestüts- und Deckbedingungen

  1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten benötigen einen gültigen CEM-Test. Maidenstuten und nicht tragende Stuten benötigen eine Cervix-Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 8 Wochen sein und ist bei Anlieferung der Stute abzugeben.
  2. Für die bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen hervorgerufen werden. Die Haftungsbeschränkung umfaßt auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen. Sie greift nicht ein soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz beruht. Für von seinem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.
  3. Im Falle von Krankheiten, Verletzungen und gynäkologischen Problemen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für die Behandlung durch den Hufschmied.
    1. Für Vorstellen beim Tierarzt werden jeweils 13,- € berechnet plus Untersuchungskosten des Tierarztes.
    2. Für Medikamentenverabreichung berechnen wir 3,- € / Tag (plus Medikamentenkosten).
    3. Für die Ekzembehandlung berechnen wir 20,- € / Woche.
  4. Stuten ohne Fohlen müssen zu Beginn der Deckperiode auf dem Gestüt des Hengsthalters sein, Stuten mit Fohlen können nach Absprache nachgeliefert werden.
  5. Die Stuten müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt, geimpft und unbeschlagen sein.
  6. Kopie von Abstammungsnachweis, und evtl. FEIF-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung beiliegen.
  7. Die Pensionskosten betragen 8,- € je Tag und Pferd auf der Deckweide, 12,- € bei Bedeckung an der Hand.
  8. Als Anmeldegebühr wird der in der Anmeldung bestimmte Betrag erhoben, der als Reservierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr gilt und auch bei Abmeldung der Stute einbehalten wird.
  9. Die in der Anmeldung festgelegte Trächtigkeitsgebühr ist spätestens vier Wochen nach Abholung der Stute fällig. Bei tierärztlich bestätigter Nichtträchtigkeit zu diesem Zeitpunkt entfällt die Gebühr.
  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.