Bragi frá Austurkoti

 IS2005182650 Bragi frá Austurkoti ist ein Enkel des berühmten Andvari frá Ey und der Landsmót-Töltsiegerstute Kringla frá Kringlumyri .

Bragi bringt neben sehr guten Gangarten auch ein exzellentes Gebäude mit. Seine außergewöhnliche Haltung und Aufrichtung sind schon bei seinem Vater Kjarni frá Þjóðólfshaga 1 und dessen Mutter Kringla dokumentiert und dürfen als genetisch fixiert gelten.

Bragi absolvierte 2011 seine zweite FIZO-Beurteilung und erreichte eine Exterieurnote von 8,53, eine Gangbeurteilung von 8,16 und eine Endnote von 8,31 (BLUP 110). Für Tölt, Trab, Galopp und Form erhielt er jeweils 9,0.

Bragi frá Austurkoti hat sich schon heute durch seine Nachzucht bewährt. Er verkörpert eine andere Dimension Islandpferd und wird als wegweisender Vererber seine Spuren in der Islandpferdezucht der kommenden Jahre hinterlassen.

 

Nachkommen:

Magnús vom Lindenhof *2019 8,11

Ólympía vom Kleinenfeldberg *2019 8,25

Rýgur vom Lindenhof *2019 8,19

Reimir *2017: 08,13

Rafael vom Lindenhof  * 2016:  8,08

Hlin vom Lindenhof   *2015: 8,25

Galsi von Zand: 8,19 (Jungpferdematerialprüfung '15)

Völsi vom Lindenhof *2014:  8,22 und 8,06 (Jungpferdematerialprüfung '17)

Lokkadis vom Ahlershof *2014: 8,20

Biskup v. Klausenberg: 8,09

Þróttur vom Bieberstein: 8,09

Skröggur v. Lindenhof *2013: 8,08

Bjartur vom Urstal:  8,05

Gaska vom Lindenhof *2013: 8,04

Brandur vom Urstal *2012:  8,0

Týr frá Nýttland (NL) *2013  8,17

Skrámur frá Nýttland (NL) 8,11

 

 

 

Infobox

FEIF ID:
IS2005182650
Rasse:
Islandpferd
Geschlecht:
Hengst
Geboren:
2005: 
Island
Mutter:
Hrafntinna frá Reykjavík
MV:
Gustur frá Holtsmúla
MM:
Perla frá Neðri-Fitjum
Anmeldegebühr:
300 €
Trächtigkeitsgebühr:
1 200€
Deckbedingungen:
Deckt an der Hand auf unserem Gestüt

FIZO Beurteilung

Exterieur

  • Kopf: 8.00
  • Hals: 9.00
  • Rücken: 8.00
  • Proportionen: 8.50
  • Gliedmaßen: 8.50
  • Stellung: 8.00
  • Hufe: 8.50
  • Mähne: 9.00

Reiteigenschaften

  • Tölt: 9.00
  • Trab: 9.00
  • Pass: 5.00
  • Galopp: 9.00
  • Charakter: 8.50
  • Form: 9.00
  • Schritt: 7.50
  • Langsamer Tölt: 8.50
  • Langsamer Galopp: 9.00

Gesamtbewertung

  • Gesamt Exterieur: 8.53
  • Gesamt Reiteigenschaften: 8.16
  • Gesamt: 8.31

Allgemeine Gestüts- und Deckbedingungen

  1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten benötigen einen gültigen CEM-Test. Maidenstuten und nicht tragende Stuten benötigen eine Cervix-Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 8 Wochen sein und ist bei Anlieferung der Stute abzugeben.
  2. Für die bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen hervorgerufen werden. Die Haftungsbeschränkung umfaßt auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen. Sie greift nicht ein soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz beruht. Für von seinem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.
  3. Im Falle von Krankheiten, Verletzungen und gynäkologischen Problemen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für die Behandlung durch den Hufschmied.
    1. Für Vorstellen beim Tierarzt werden jeweils 13,- € berechnet plus Untersuchungskosten des Tierarztes.
    2. Für Medikamentenverabreichung berechnen wir 3,- € / Tag (plus Medikamentenkosten).
    3. Für die Ekzembehandlung berechnen wir 20,- € / Woche.
  4. Stuten ohne Fohlen müssen zu Beginn der Deckperiode auf dem Gestüt des Hengsthalters sein, Stuten mit Fohlen können nach Absprache nachgeliefert werden.
  5. Die Stuten müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt, geimpft und unbeschlagen sein.
  6. Kopie von Abstammungsnachweis, und evtl. FEIF-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung beiliegen.
  7. Die Pensionskosten betragen 8,- € je Tag und Pferd auf der Deckweide, 12,- € bei Bedeckung an der Hand.
  8. Als Anmeldegebühr wird der in der Anmeldung bestimmte Betrag erhoben, der als Reservierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr gilt und auch bei Abmeldung der Stute einbehalten wird.
  9. Die in der Anmeldung festgelegte Trächtigkeitsgebühr ist spätestens vier Wochen nach Abholung der Stute fällig. Bei tierärztlich bestätigter Nichtträchtigkeit zu diesem Zeitpunkt entfällt die Gebühr.
  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.